Kosten / Krankenkasse

Meine Behandlungen werden grundsätzlich privat abgerechnet.

Behandlungskosten

Heilpraktiker sind in der Gestaltung ihrer Honorare grundsätzlich frei.

Die Kosten einer Behandlung / Beratung richten sich nach dem Zeitaufwand und den erbrachten Leistungen.
Ganz gleich ob sich mich persönlich oder via Video treffen.

Mein Honorar beträgt 120.00 EUR pro Stunde.

In der Regel dauert eine Beratung / Behandlung 1 - 1 ½ Stunden.
Sollte die Beratung / Behandlung länger als eine Stunde dauern, wird jeweils die nächste angefangene ¼ Stunde anteilig berechnet.

Das Honorar ist sofort nach der Behandlung bar gegen Quittung oder per EC-Karte zu bezahlen.

Patienten, die eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker erhalten, können nach Absprache überweisen.
Zahlungsziel: Sofort nach Erhalt der Rechnung.

Erstattung der Behandlungskosten durch Krankenkassen

Der Honoraranspruch der Heilpraktikerin gegenüber dem Patienten/der Patientin besteht unabhängig von jeglicher Krankenversicherungsleistung und/oder -Beihilfeleistung in voller Höhe.

Die gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen erstatten grundsätzlich keine Heilpraktikerleistungen.

Privatversicherungen, Beihilfestellen und Zusatzversicherungen erstatten jeweils auf der Grundlage des mit dem Patienten/der Patientin abgeschlossenen Vertrages. Hierin können die Leistungen des Heilpraktikers enthalten sein. Sie richten sich in der Regel nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), welche dann ganz oder teilweise übernommen werden. Die volle Rechnungshöhe wird i.d.R. nicht erstattet.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Regel-Höchstsatz des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker. (Stand: 1985, Neuauflage 01.01.2002 GebüH). Eine Abrechnung nach dem Standard- oder Basistarif ist nicht möglich. Gemäß des tatsächlichen Behandlungsaufwands werden manche Gebührenziffern ggf. mehrfach angesetzt (2,5- oder 3,5-facher Satz). Private Krankenkassen (dazu zählen auch Zusatzversicherungen) erstatten in der Regel nur den 1-fachen Satz der GebüH. Kinesiologie und andere energetische Therapien haben keine eigene Gebührenziffer. Von manchen Versicherungen werden Analog-Ziffern akzeptiert.

Es obliegt dem Patienten/der Patientin sich bei seiner/ihrer Krankenversicherung bzgl. Erstattung zu erkundigen.

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Eine Online-Sitzung / telefonische Beratung ist in der Regel zeitlich mit einer ½ - 1 Stunde zu kalkulieren.
Telefonische bzw. Online-Beratungen werden grundsätzlich privat abgerechnet.

Wie und wann bezahlen ?

Die Behandlungskosten sind nach jeder Behandlung sofort zu bezahlen. Sie haben folgende Zahlungsweisen zur Auswahl:

  • bar gegen Erhalt einer Quittung
  • per EC-oder Kreditkarte
  • per Überweisung (nur für Stammpatienten) Zahlungsziel sofort nach Erhalt der Rechnung.
Wie sieht meine Rechnung aus?

Die Abrechnung erfolgt i.d.R. nach dem Regel-Höchstsatz des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (Stand: 1985, Neuauflage 01.01.2002. GebüH). Das Verzeichnis ist veraltet und wurde seit vielen Jahren nicht den aktuellen Standards angepasst. Evtl. werden deshalb manche Gebührenziffern gemäß des tatsächlichen Behandlungsaufwands, mehrfach angesetzt (2,5- oder 3,5-facher Satz).
Ich verwende u.a. Analog-Ziffern (z.Bsp. Akupressur). Kinesiologie ist (noch) kein Bestandteil des Gebührenverzeichnisses. Bitte beachten Sie, dass die privaten Krankenkassen (dazu zählen auch Zusatzversicherungen) in der Regel nur den 1-fachen Satz des GebüH erstatten.

Wie erhalte ich meine Rechnung?

Ihre Rechnungen erhalten Sie verschlüsselt per E-Mail. Die meisten Krankenkasse akzeptieren ein PDF-Dokument und Sie können Ihre Rechnung bei der Kasse online einreichen.

Wünschen Sie die Zusendung der Rechnung per Post, drucke ich Ihnen ein Original für die Kasse und eine Kopie für Ihre Unterlagen aus und sende sie Ihnen zu.


Versicherungen / Kostenerstattung

Der >>>Behandlungsvertrag zwischen Ihnen als Patient/in und mir als Heilpraktikerin ist unabhängig von der Kostenerstattung durch Ihre Versicherung.

Private Krankenkassen, Beihilfe und Zusatzversicherungen

Das Patientenrechtegesetz verpflichtet mich, Sie darüber aufzuklären, dass möglicherweise nicht alles erstattet wird. Auch wenn Sie privat voll versichert sind, Beihilfe berechtigt oder eine Zusatzversicherung haben. Die Höhe der Erstattung ist von Ihrem Tarif und Ihrem Versicherungsvertrag abhängig und kann unterschiedlich ausfallen.

Bitte klären Sie die Höhe der Übernahme mit Ihrer Krankenversicherung ggf. vor Ihrem Behandlungstermin ab.


Gesetzliche Krankenversicherungen

Gesetzliche Krankenversicherungen erstatten keine Heilpraktiker-Leistungen.

"Gesundheitskosten" können ggf. als „außergewöhnliche Belastungen“ begrenzt steuerlich geltend gemacht werden. Über die genauen Bestimmungen informieren Sie sich bitte beim Finanzamt oder bei einem Steuerberater.


Bitte sprechen Sie offen und vorbehaltlos mit mir, wenn Sie Fragen zur Finanzierung Ihrer Therapiekosten haben!